Info Coronavirus
Update vom 17. Februar 2022
In seiner Pressekonferenz vom 16. Februar 2022 hebt der Bundesrat die Gesundheitsmassnahmen ab dem 17. Februar 2022 auf. Lediglich die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen sowie die Isolation werden bis Ende März beibehalten. Es gibt also keine Einschränkungen mehr für die sportliche Aktivität.
Update vom 20. Dezember 2021
Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 17. Dezember 2021 die neu gültigen Vorschriften und Schutzmassnahmen im Kampf gegen Covid-19 kommuniziert, die ab dem 20. Dezember 2021 auch für den Sport gelten:
- Bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat 2G eingeschränkt. Das Zertifikatspflicht gilt für alle über 16 Jahren (Turnenden, Leiter, Eltern im Elki-Turnen). Zusätzlich zur Zertifikatspflicht müssen alle ab 16 Jahren in den Innenräumen eine Maske tragen, auch für die sportliche Aktivität.
- Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei intensivem Sport, sind nur Personen mit Zertifikat 2G+ zugelassen,
- Die Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen im Sport keine Maske tragen.
- Im Freien ist eine Covid-Zertifikat ab 300 Personen notwendig.
Der STV hat seine Schutzkonzepte überarbeiten (https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-turnsport.html ).
Update vom 6. Dezember 2021
Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 3. Dezember 2021 die neu gültigen Vorschriften und Schutzmassnahmen im Kampf gegen Covid-19 kommuniziert, die ab dem 6. Dezember 2021 auch für den Sport gelten:
- Bei sportlichen Anlässen in Innenräumen wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Die Zertifikatspficht gilt neu für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zusätzlich zur Zertifikatspflicht, die ab 16 Jahren gilt, müssen alle ab 12 Jahren in den Innenräumen eine Maske tragen, ausser für die sportliche Aktivität. Zudem muss eine Präsenzliste geführt werden. Das Zertifikatspflicht gilt für alle über 16 Jahren (Turnenden, Leiter, Eltern im Elki-Turnen).
- Im Freien ist eine Covid-Zertifikat ab 300 Personen notwendig.
Der STV wird seine Schutzkonzepte überarbeiten (https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-turnsport.html ).
Update vom 10. Septembre 2021
Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 8. September 2021 die neu gültigen Vorschriften und Schutzmassnahmen im Kampf gegen Covid-19 kommuniziert, die ab dem 13. September 2021 auch für den Sport gelten:
- Bei sportlichen Anlässen in Innenräumen wird der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt. Dies betrifft unsere Wettkämpfe und auch die Volleyball-Spielen des Winterturniers.
- Das Hallentraining für Gruppen unter 16 Jahren und für fixe Gruppen von maximal 30 Personen, die regelmässig trainieren, ist von dieser Massnahme nicht betroffen.
- Im Freien ist eine Covid-Zertifikat ab 1000 Personen notwendig.
Der STV wird seine Schutzkonzepte überarbeiten (https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-turnsport.html ).
Update vom 24. Juni 2021
An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen, der ab dem 26. Juni auch für den Sport gilt:
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.
Der STV wird seine Schutzkonzepte überarbeiten (https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-turnsport.html ).
Update vom 28. Mai 2021
Nach der Bundesverordnung können die sportlichen Aktivitäten ohne Körperkontakt in Sportanlagen unter Bedingungen ab dem 31. Mai wieder aufgenommen werden:
- Für Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren (Jahrgang 2001 und jünger) kann das Training ohne Einschränkung stattfinden. Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren brauchen für die Sportaktivität keine Maske zu tragen. Sie können alle Sportarten ausüben (auch Kontaktsportarten), aber individuelles Training ohne Kontakt ist zu bevorzugen. Die Leiterperson muss eine Maske tragen und ihre Hände regelmässig desinfizieren.
- Für Personen ab 20 Jahren (Jahrgang 2000 und älter) sind Sportaktivitäten nur noch einzeln oder in Gruppen bis maximal 50 Personen (inkl. Leiterpersonen) erlaubt. Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird. In Innenräumen sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen und der Abstand eingehalten wird (wenn jede Person eine Fläche von mindestens 25 Quadratmetern zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung steht, muss keine Maske getragen werden). Sportarten mit Körperkontakt sind im Freien erlaubt; in Innenräumen sind sie nur nur in festen Gruppen von 4 Personen erlaubt, die immer zusammen trainieren und sich nicht mit anderen Gruppen vermischen. Bei diesen Sportarten sind individuelle Trainings ohne Körperkontakt und Tecknikübungen in Grupen ohne Körperkontakt erlaubt.
- Das Eltern-Kind-Turnen ist mit max. 50 Personen (inkl. Leiterperson und Kinder) drinnen und draussen erlaubt.
Der STV hat seine Schutzkonzepte überarbeitet (https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-turnsport.html ).
Update vom 15. April 2021
Nach der Bundesverordnung können die sportlichen Aktivitäten ohne Körperkontakt in Sportanlagen unter Bedingungen ab dem 19. April wieder aufgenommen werden. Das Training der unter 20-jährigen kann ohne Einschränkung stattfinden; der kantonale Amt für Sport empfiehlt jedoch, das Training der Jugendlichen auf 15 Personen zu begrenzen, die Gruppen nicht zu mischen und das Einzeltraining zu bevorzugen (siehe auch COVID 19 - Sport News | Staat Freiburg).
Die Empfehlung des FTV lautet demnach wie folgt (was fett gedruckt ist, ist keine Empfehlung, sondern eine Verpflichtung):
- Für Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren (Jahrgang 2001 und jünger) ist das Training auf 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) beschränkt. Die Trainingsgruppen sind fest (ein Jugendlicher trifft jede Woche auf die gleichen Personen) und die Personen der verschiedenen Gruppen kreuzen sich nicht (getrennter Zugang, getrennte Umkleide- und Geräteräume, Trennwände, ...).
- Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren (Jahrgang 2001 und jünger) brauchen keine Maske zu tragen. Sie können alle Sportarten ausüben (auch Kontaktsportarten), aber individuelles Training ohne Kontakt ist zu bevorzugen. Die Leiterperson muss eine Maske tragen und ihre Hände regelmässig desinfizieren.
- Für Personen ab 20 Jahren (Jahrgang 2000 und älter) sind Sportaktivitäten nur noch einzeln oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) erlaubt. Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird. In Innenräumen sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen und der Abstand eingehalten wird (wenn jede Person eine Fläche von mindestens 25 Quadratmetern zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung steht, muss keine Maske getragen werden). Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen verboten. Bei diesen Sportarten sind individuelle Trainings ohne Körperkontakt und Tecknikübungen in Grupen ohne Körperkontakt erlaubt.
- Das Eltern-Kind-Turnen ist mit max. 15 Personen (inkl. Leiterperson und Kinder) drinnen und draussen erlaubt.
Update vom 28. Februar 2021
Der Staatsrat schliesst sich ab dem 1. März 2021 den Sportmassnahmen des Bundes an. Daher gibt es laut der nationalen und kantonalen Verordnung keine Beschränkung mehr für den Sport der unter 20-jährigen. Der kantonale Amt für Sport empfiehlt jedoch, das Training der Jugendlichen auf 15 Personen zu begrenzen, die Gruppen nicht zu mischen und das Einzeltraining zu bevorzugen (siehe auch COVID 19 - Sport News | Staat Freiburg).
Die Empfehlung des FTV lautet demnach wie folgt (was fett gedruckt ist, ist keine Empfehlung, sondern eine Verpflichtung):
- Für Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren (Jahrgang 2001 und jünger) ist das Training auf 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) beschränkt. Die Trainingsgruppen sind fest (ein Jugendlicher trifft jede Woche auf die gleichen Personen) und die Personen der verschiedenen Gruppen kreuzen sich nicht (getrennter Zugang, getrennte Umkleide- und Geräteräume, Trennwände, ...).
- Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren (Jahrgang 2001 und jünger) brauchen keine Maske zu tragen. Sie können alle Sportarten ausüben (auch Kontaktsportarten), aber individuelles Training ohne Kontakt ist zu bevorzugen. Die Leiterperson muss eine Maske tragen und ihre Hände regelmässig desinfizieren.
- Für Personen ab 20 Jahren (Jahrgang 2000 und älter) sind Sportaktivitäten nur noch einzeln oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) im Freien erlaubt. Sportarten mit Körperkontakt sind verboten. Bei diesen Sportarten sind individuelle Trainings ohne Körperkontakt und Tecknikübungen in Grupen ohne Körperkontakt erlaubt. Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird.
- Das Eltern-Kind-Turnen ist aktuell nur im Freien mit max. 15 Erwachsenen (inkl. Leiterperson) und den Kindern erlaubt.
Update vom 22. Januar 2021
Am 19. Januar 2021 beschloss der Staatsrat, sich den Bundesmassnahmen für die unter 16-jährigen anzuschliessen. Daher gibt es laut der kantonalen Verordnung keine Beschränkung mehr für den Sport der unter 16-jährigen. Der kantonale Amt für Sport empfiehlt jedoch, das Training der Jugendlichen auf 15 Personen zu begrenzen, die Gruppen nicht zu mischen und das Einzeltraining zu bevorzugen.
Die Empfehlung des FTV lautet demnach wie folgt (was fett gedruckt ist, ist keine Empfehlung, sondern eine Verpflichtung):
- Für Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Training auf 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) beschränkt. Die Trainingsgruppen sind fest (ein Jugendlicher trifft jede Woche auf die gleichen Personen) und die Personen der verschiedenen Gruppen kreuzen sich nicht (getrennter Zugang, getrennte Umkleide- und Geräteräume, Trennwände, ...).
- Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren brauchen keine Maske zu tragen. Sie können alle Sportarten ausüben (auch Kontaktsportarten), aber individuelles Training ohne Kontakt ist zu bevorzugen. Die Leiterperson muss eine Maske tragen und ihre Hände regelmässig desinfizieren.
- Für Personen ab 16 Jahren sind Sportaktivitäten nur noch einzeln oder in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Leiterpersonen) im Freien erlaubt. Sportarten mit Körperkontakt sind verboten. Bei diesen Sportarten sind individuelle Trainings ohne Körperkontakt und Tecknikübungen in Grupen ohne Körperkontakt erlaubt. Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird.
- Das Eltern-Kind-Turnen ist aktuell nicht erlaubt.
- Wettkämpfe sind für alle Disziplinen und Alterskategorien verboten.
Update vom 7. Januar 2021
Am 6. Januar 2021 beschloss der Bundesrat, die Möglichkeit der Kantone zur Lockerung der Massnahmen abzuschaffen. Ab dem 9. Januar werden die Sportzentren geschlossen, die bisherigen Ausnahmen für Kinder und Jugendliche sowie für den Profisport bleiben jedoch bestehen.
- Für Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Training auf 10 Personen (inkl. Leiterpersonen) beschränkt. Wenn eine Dreifachturnhalle durch Wände in drei Einzelturrnhallen getrennt ist und sich die Personen nicht kreuzen (separater Zugang, getrennte Umkleide- und Geräteräume, Trennwände, ...), können pro Halle maximal 10 Personen anwesend sein. Wird die Dreifachturnhalle dagegen als eine einzige Halle genutzt, können insgesamt nur 10 Personen anwesend sein.
- Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren brauchen keine Maske zu tragen und können alle Sportarten ausüben (auch Kontaktsportarten). Die Leiterperson muss eine Maske tragen und ihre Hände regelmässig desinfizieren.
- Für Personen ab 16 Jahren sind Sportaktivitäten nur noch einzeln oder in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Leiterpersonen) im Freien erlaubt. Sportarten mit Körperkontakt sind verboten. Bei diesen Sportarten sind individuelle Trainings ohne Körperkontakt und Tecknikübungen in Grupen ohne Körperkontakt erlaubt. Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird.
- Wettkämpfe sind für alle Disziplinen und Alterskategorien verboten.
Update vom 21. Dezember 2020
In seiner Medienkonferenz vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass Sportbetriebe ab 22. Dezember 2020 bis am 21. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen. Die bestehenden Ausnahmen für Kinder und Jugendliche sowie für den professionellen Sport behalten ihre Gültigkeit.
- Für Kinder und Jugendtlichen unter 16 Jahren ist das Training auf 10 Personen (inkl. Leiterpersonen) beschränkt. Wenn eine Dreifachturnhalle durch Wände in drei Einzelturrnhallen getrennt ist und sich die Personen nicht kreuzen (separater Zugang, getrennte Umkleide- und Geräteräume, Trennwände, ...), können pro Halle maximal 10 Personen anwesend sein. Wird die Dreifachturnhalle dagegen als eine einzige Halle genutzt, können insgesamt nur 10 Personen anwesend sein.
- Kinder und Jugendtlichen unter 16 Jahren brauchen keine Maske zu tragen und können alle Sportarten ausüben (auch Kontaktsportarten).
- Für Personen ab 16 Jahren ist das Training auf 5 Personen (inkl. Leiterpersonen) beschränkt. Sportarten mit Körperkontakt sind verboten. Bei diesen Sportarten sind individuelle Trainings ohne Körperkontakt und Tecknikübungen in Grupen ohne Körperkontakt erlaubt. Sportliche Aktivitäten in Innenräumen sind erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird. Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten (Fläche von mehr als 400m2 und Höhe von mindestens 6m) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
- Wettkämpfe sind für alle Disziplinen und Alterskategorien verboten.
Update vom 11. November 2020
Gemäss der kantonalen Verordnung vom 10. November sind die Massnahmen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten wie folgt:
- Das Training ist auf 10 Personen (inkl. Leiterpersonen) für alle Disziplinen und alle Alterskategorien beschränkt. Wenn eine Dreifachturnhalle durch Wände in drei Einzelturrnhallen getrennt ist und sich die Personen nicht kreuzen (separater Zugang, getrennte Umkleide- und Geräteräume, Trennwände, ...), können pro Halle maximal 10 Personen anwesend sein. Wird die Dreifachturnhalle dagegen als eine einzige Halle genutzt, können insgesamt nur 10 Personen anwesend sein.
- Kinder unter 12 Jahren brauchen keine Maske zu tragen und können alle Sportarten ausüben (auch Kontaktsportarten).
- Für Personen ab 12 Jahren sind Sportarten mit Körperkontakt verboten. Bei diesen Sportarten sind individuelle Trainings ohne Körperkontakt und Tecknikübungen in Grupen ohne Körperkontakt erlaubt. Sportliche Aktivitäten in Innenräumen sind erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird. Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten (Fläche von mehr als 400m2 und Höhe von mindestens 6m) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Bitte beachtet, dass der Kanton Freiburg restriktiver ist als die Eidgenossenschaft. Für weitere Informationen stehen Ihnen der Oberamt eures Bezirkes oder die Hotline in Bezug auf den Alltag unter 026 552 60 00 zur Verfügung.
Update vom 4. November 2020
Nach den neuen Massnahmen, die der Staatsrat am 4. November beschlossen hat, bleibt die Empfehlung des FTV vom vergangenen Freitag mit folgenden Änderungen gültig:
- Das Training ist auf 10 Personen (inkl. Leiterpersonen) für alle Disziplinen und alle Alterskategorien beschränkt, und die Trainingsformen müssen so gestaltet sein, dass der Kontakt zwischen den Turnerinnen und Turnern verboten ist. Wenn eine Dreifachturnhalle durch Wände in drei Einzelturrnhallen getrennt ist und sich die Personen nicht kreuzen (separater Zugang, getrennte Umkleide- und Geräteräume, Trennwände, ...), können pro Halle maximal 10 Personen anwesend sein. Wird die Dreifachturnhalle dagegen als eine einzige Halle genutzt, können insgesamt nur 10 Personen anwesend sein.
- Kinder unter 12 Jahren brauchen keine Maske zu tragen.
- Für alle anderen Personen sind sportliche Aktivitäten in Innenräumen erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird. Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten.
Bitte beachtet, dass der Kanton Freiburg restriktiver ist als die Eidgenossenschaft. Für weitere Informationen stehen Ihnen der Oberamt eures Bezirkes oder die Hotline in Bezug auf den Alltag unter 026 552 60 00 zur Verfügung.
Update vom 30. Oktober 2020
Nach den neuen Massnahmen, die der Bundesrat am 28. Oktober beschlossen hat, bleibt die Empfehlung des FTV vom vergangenen Freitag (Kontaktsportarten verboten) mit folgenden Änderungen gültig:
- Das Training ist auf 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) für alle Disziplinen und alle Alterskategorien beschränkt, und die Trainingsformen müssen so gestaltet sein, dass der Kontakt zwischen den Turnerinnen und Turnern verboten ist. Kinder unter 12 Jahren brauchen keine Maske zu tragen. Für alle anderen Personen sind sportliche Aktivitäten in Innenräumen erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 4 m2 bei stationären Sportarten wie Yoga). Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird.
- Wettkämpfe im Breiten- und Amateursport sind verboten. Der St-Nikolaus-Cup, der Engelscup und der Weihnachtscup sind abgesagt. Die Volleyball-Meisterschaft wird eingestellt, und wir werden sehen, wann die Spiele wieder aufgenommen werden können.
- Das gemeinsame Training für die Gymnastikteste vom 15. November wird abgesagt.
- Der Weiterbildungskurs 35+ und 55+ vom 14. November wird abgesagt.
- Der 2. Teil des Grundkurses Eltern-Kind-Turnen vom 13. bis 15. November wird auf 2021 verschoben.
Bitte beachtet, dass der Kanton Freiburg restriktiver ist als die Eidgenossenschaft. Für weitere Informationen stehen Ihnen der Oberamt eures Bezirkes oder die Hotline in Bezug auf den Alltag unter 026 552 60 00 zur Verfügung.
Ihr solltet euch auch bewusst sein, dass sich Richtlinien sehr schnell ändern können.
Darüber hinaus hat das FSG seine Schutzkonzepte überarbeitet (https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-turnsport.html ). Der STV appelliert an die Kantone, Gemeinden und Betreiber der Sportinfrastrukturen, dass sie die Turnhallen und Sportanlagen offen halten, damit die erlaubten Trainings weiter angeboten werden können.
Update vom 23. Oktober 2020
Der Staatsrat hat heute neue Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen, das auch den Sport betrifft (siehe beigefügte Pressemitteilung). Anfang nächster Woche wird das kantonale Sportamt auf seiner Coronavirus-Seite (siehe https://www.fr.ch/de/gesundheit/covid-19/covid-19-sport-und-coronavirus ) eine Liste der Sportarten veröffentlichen, die als Kontaktsportarten gelten und deshalb verboten sind. In der Zwischenzeit lautet die Empfehlung des FTV wie folgt:
- Trainings im Geräteturnen, Kunstturnen, Gymnastik & Tanz können stattfinden, aber die Trainingsformen müssen so gestaltet sein, dass der Kontakt zwischen den Turnerinnen und Turnern verboten ist und die Regeln des BAG eingehalten werden.
- Trainings in der Sparten Polysport Erwachsene, Polysport Jugend, Kinderturnen, ELKI-Turnen können stattfinden, dürfen aber nicht die Ausübung von Sportarten mit Körperkontakt beinhalten (Fussball, Basketball, ...).
- Das Volleyballtraining wird eingestellt, zumindest bis die Liste der "verbotenen" Sportarten vom kantonalen Sportamt veröffentlicht ist.
Im Anschluss an die Pressemitteilung des Bundesrates vom 18. Oktober hat der STV zudem seine Schutzkonzepte für den Breiten- und Spitzensport überarbeitet (siehe https://www.stv-fsg.ch/de/ueber-den-stv/informationen-coronavirus/schutzkonzepte-turnsport.html ). Die wichtigste Änderung ist die Maskenpflicht für Leiterinnen und Leiter.
Weitere Neuigkeiten werden wir euch Ende nächster Woche nach der für nächsten Mittwoch geplanten Pressemitteilung des Bundesrates mitteilen.
Update vom 4. Juni 2020
Informationen J+S
Am 20. Mai hat der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen verabschiedet, um Organisatoren von J+S-Angeboten (Kurse und Lager) die durch die Coronakrise entstandenen Subventionsausfälle teilweise zu decken. Von den einmaligen J+S-Sonderbeiträgen profitieren die Nutzergruppen 1, 2, 3 sowie nationale Sportverbände der Nutzergruppe 4. Ausgeschlossen von dieser Massnahme sind öffentlich-rechtliche Institutionen (Schulen, Gemeinden, Kantone) sowie Organisatoren, die im 2020 erstmalig J+S-Angebote angemeldet haben.
Bedingungen: Im Zeitraum zwischen 13. März und 31. Dezember 2020 wurde mindestens ein J+S-Angebot durchgeführt und anschliessend ordentlich abgeschlossen.
Berechnung J+S-Sonderbeitrag: Prozentsatz auf den Beiträgen, die der Organisator für seine im 2019 abgeschlossenen J+S-Angebote erhalten hat. Der Prozentsatz ist für alle Organisatoren und Angebote identisch und beträgt maximal 50%. Der Prozentsatz wird Ende 2020 in Abhängigkeit der freien J+S-Mittel (nicht ausbezahlte Subventionen) festgelegt.
Beispiel: Der Turnverein X hat 2019 2 J+S-Angebote mit je 5 J+S-Kursen abgeschlossen. Dafür wurden Subventionen von insgesamt CHF 19'560 ausbezahlt. Auf diesem Betrag wird der einmalige Sonderbeitrag berechnet. Wird dieser beispielsweise auf 30% festgelegt, dann würde der Sonderbeitrag CHF 5'868 betragen.
Auszahlung: Der einmalige J+S-Sonderbeitrag wird gemeinsam mit der Schlusszahlung 2020 zirka Mitte Januar 2021 ausbezahlt.
J+S-Coach müssen vorläufig nichts unternehmen. Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Update vom 3. Juni 2020
Informationen des STV
Gemäss dem Entscheid des Bundesrats vom 27. Mai 2020 ist der Trainingsbetrieb ab dem 6. Juni, ohne Einschränkung der Gruppengrösse, wieder erlaubt. Voraussetzung für die weitere Lockerung der Schutzmassnahmen ist nach wie vor die Erstellung eines Schutzkonzeptes, welches die neusten Bestimmungen erfüllt. Die Schutzkonzepte der Vereine oder Trainingszentren müssen dabei nicht von einer Behörde freigegeben werden, sie müssen jedoch bei Bedarf der Gesundheitsbehörde vorgewiesen werden können.
Neu gelten folgende, übergreifende Grundsätze für den Trainingsbetrieb:
- Symptomfrei ins Training/Wettkampf
- Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
- Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
- Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
- Bezeichnung verantwortlicher Person
Damit erfolgt die dritte Etappe der Massnahmenlockerung während der COVID-19-Epidemie. Unter folgendem Link können die neuen Schutzkonzepte für den Breiten- und Spitzensport heruntergeladen werden. Swiss Olympic stellt zudem ein Musterkonzept für Vereine bereit, welches mit geringem Aufwand auf den eigenen Verein adaptiert werden kann. Zudem findet ihr unter diesem Link auch Plakate mit den neusten Vorschriften zum Ausdrucken und Aufhängen.
Wettkämpfe wieder möglich
Ebenfalls zulässig ist neu auch der Wettkampfbetrieb bis 300 Personen. Möglich ist die Durchführung sämtlicher Wettkämpfe mit Ausnahme von Wettkämpfen in Sportaktivitäten, deren Durchführung einen dauernden engen Körperkontakt erfordert. Für Sportaktivitäten kann somit unter Vorbehalt von Schutzkonzepten der Betrieb sowohl im Training wie auch im Wettkampf weitgehend normalisiert werden.
Vereinsumfrage
Zum Monitoring der Umsetzung der Schutzmassnahmen führt der Bundesstab für Bevölkerungsschutz (BABS) in den kommenden Wochen eine Umfrage bei den Vereinen durch, welche per E-Mail an die Vereinspräsidenten versendet wird.
Update vom 6. Mai 2020
#BleibimVerein
Damit die Turnvereine ihre gesundheitlichen und gesellschaftlichen Funktionen auch nach der Corona-Krise wahrnehmen können, sind sie auf deine #Solidarität angewiesen.
Bitte bezahl weiterhin deinen Mitgliederbeitrag, denn viele Kosten fallen trotz des temporären Stillstands an - vielen Dank für das Teilen!
Update vom 5. Mai 2020
Informationen für die J+S-Coaches
Bei allen J+S-Kursen mit Start vor dem 11. Mai 2020 gilt: In der Zeit zwischen dem 17. März und dem 10. Mai 2020 dürfen in der AWK keine Aktivitäten erfasst werden. Dies gilt auch, wenn zum Beispiel virtuelle Aktivitäten durchgeführt wurden. Ab 11. Mai 2020 können die unter Einhaltung der geltenden Schutzkonzepte durchgeführten J+S-Aktivitäten in der AWK erfasst werden.
Ihr erhaltet in dieser speziellen Lage auch bei Nichteinhalten der üblichen Mindestdauer von 15 Wochen die Subventionen für die durchgeführten J+S-Aktivitäten. Jede Aktivität muss jedoch mindestens 60 Minuten dauern. Die minimale Gruppengrösse beträgt grundsätzlich mindestens 3 Kinder/Jugendliche und bezieht sich auf die ordentliche Trainingsgruppe. Falls die Trainingsgruppe aufgrund von Corona-Massnahmen (Versammlungsverbot) zeitlich gestaffelt oder örtlich getrennt wird, dann kann die Einzelgruppe auch kleiner sein. Die Minimale Gruppengrösse von 3 Kindern/Jugendlichen bezieht sich auf die gesamte Trainingsgruppe.
Wichtig: Diese Angaben können laufend ergänzt werden. Beachtet deshalb die aktuellen Informationen auf der Webseite von J+S im Bereich Corona, wo auch Antworten auf häufige Frage FAQ laufend aktualisieret werden.
Update vom 4. Mai 2020
Schutzkonzepte Turnsport stehen bereit
Der Bundesrat hat am 29. April 2020 entschieden, dass Sportvereine ab dem 11. Mai, unter der Einhaltung von Schutzmassnahmen, wieder trainieren dürfen.
Basierend auf den Vorgaben des Bundesamts für Sport (BASPO) und von Swiss Olympic wurden vom STV Schutzkonzepte für die Bereiche Breitensport, Kunstturnen, Rhythmische Gymnastik und Trampolin erstellt und von den Behörden freigegeben. Diese Schutzkonzepte sind per sofort auf der STV-Webseite verfügbar. Weiter stellt der STV auf seiner Website ein Merkblatt, Namenslisten zur Erfassung der Trainingsteilnehmenden und eine Checkliste zur Umsetzung der Massnahmen zur Verfügung.
Für die schrittweise Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes ab dem 11. Mai 2020 sind folgende Punkte dringend zu beachten:
- Jeder Verein und jede Trägerschaft der Nachwuchsförderung (RLZ/KTZ) muss, basierend auf dem jeweiligen Schutzkonzept des STV, ein individuelles Konzept erstellen, welches mit den Schutzkonzepten der Betreiber der genutzten Sportanlagen abzustimmen ist.
- Diese individuellen Konzepte müssen nicht von einer Behörde genehmigt werden. Wir machen euch jedoch darauf aufmerksam, dass die zuständigen Behörden eine Sportaktivität verbieten oder eine Anlage schliessen können, wenn kein oder ein nicht ausreichendes Schutzkonzept vorliegt.
- Die Rahmenvorgaben können sich je nach Entwicklung der Pandemie verändern. Entsprechend werden sich die Konzepte und die individuellen Schutzkonzepte der Vereine und Trägerschaften den veränderten Vorgaben anpassen müssen. Der STV informiert auf seiner Website über anstehende und veränderte Rahmenvorgaben.
Es steht jedem Turnverein frei, die Trainings wieder aufzunehmen, vorausgesetzt, dass alle oben genannten Elemente eingehalten werden.
Update vom 17. April 2020
Trainings und Wettkämpfe im Turnen weiterhin verboten.
Der Bund hat an seiner gestrigen Medienkonferenz (Donnerstag, 16. April) über das weitere Vorgehen im Kampf gegen den Coronavirus sowie über einzelne Lockerungen der Massnahmen informiert.
Von der ersten Phase der Lockerungen ab dem 27. April 2020 ist der Sport nicht betroffen. Das heisst, dass jeglicher Trainingsbetrieb und alle Wettkämpfe im Turnsport weiterhin verboten sind.
Der Bundesrat hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, bis Mitte Mai ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im gesamten Bereich des Sports zu erarbeiten. Der Schweizerische Turnverband ist im Austausch mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) und Swiss Olympic, um die Interessen und die Sicht des Schweizer Turnsports einzubringen.
Update vom 28. März 2020
Der Zentralvorstand des FTV hat beschlossen, alle Wettkämpfe, die bis Ende Juni 2020 stattfinden sollen, abzusagen. Folgende Anlässe sind betroffen:
- Regionale Meisterschaft Nord vom 21. März
- Regionale Meisterschaft Süd vom 21. März
- Kantonale Meisterschaften Kunstturnen vom 28. März
- Frühlingscup vom 4. April
- Kegelmeisterschaften vom 4. April
- Team-Cup vom 25. April
- Volleyball-Turnier Herren vom 25. April
- Kantonale Einzelmeisterschaften im Geräteturnen vom 2. Mai
- Kantonale Einzelmeisterschaften im Geräteturnen und in der Gymnastik & Tanz vom 16. und 17. Mai
- Volleyball-Turnier Mixed vom 16. Mai
- Kantonale Vereinsmeisterschaften Erwachsenen und Jugend vom 30. und 31. Mai
- Polysporttag Jugend vom 6. Jun
- Team-Cup vom 7. Juni
Im Moment wissen wir nicht, wann die Trainings in den Turnvereinen wieder aufgenommen werden können, und die Priorität ist die Gesundheit aller.
Andererseits hat der STV in seiner Pressemitteilung angekündigt, dass er alle Wettkämpfe bis Ende Juni absagt, egal ob es sich um Spitzen- oder Breitensportveranstaltungen handelt. Er empfiehlt auch, alle Turnveranstaltungen bis Ende Juni abzusagen. Die vollständige Pressemitteilung STV ist hier verfügbar: https://www.stv-fsg.ch/de/news-medien/detail/alle-stv-wettkaempfe-bis-ende-juni-2020-abgesagt.html.
Schliesslich informieren wir euch, dass die URG (Westschweizer Union) auch die Westschweizer Vereinsmeisterschaften absagt, die am 13. und 14. Juni in Monthey hätten stattfinden sollen. Die Pressemitteilung der URG ist hier verfügbar: https://www.urg.ch.
Passt in dieser ausserordentlichen Lage gut auf euch auf.
Für weitere Informationen steht das Sekretariat FTV gerne zur Verfügung.
Update vom 14. März 2020
Anlässlich einer Medienkonferenz Freitag Nachmittag in Freiburg gab der Staatsrat in corpore die Aufbietung des kantonalen Führungsorgans bekannt. Jede Versammlung von mehr als 50 Personen ist verboten. Der Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule, auf der Sekundarstufe II und auf der Tertiärstufe A und B wird unterbrochen.
Der STV hat auch eine Pressemitteilung herausgegeben, die ihr hier nachlesen könnt: https://www.stv-fsg.ch/de/news-medien/detail/informationen-coronavirus-absage-aller-anlaesse-konferenzen.html
In der Folge fasste der Zentralvorstand des FTV die folgenden Beschlüsse:
- Wir empfehlen, das Turnbetrieb in den Turnvereinen einzustellen, um mit der Schliessung der Schulen übereinzustimmen, wobei es jedem Turnverein freisteht, dieser Empfehlung zu folgen oder nicht.
- Alle Wettkämpfe, die bis Ende Mai stattfinden sollen, werden. Da wir empfehlen, die Trainingseinheiten bis Ende April ausfallen zu lassen, werden die Turnerinnen und Turner nicht für die Wettkämpfe im Mai bereit sein.
- Der Freiburger Cup Fit & Fun 2020 wird abgesagt
- Die restlichen Spiele des Winter-Volleyballturniers werden abgesagt.
- Das gemeinsame Training für die Gymnastik-Teste am 26. April wird abgesagt.
- Die Trainingseinheiten im kantonalen Kunstturnzentrum sind abgesagt.
- Das Geräteturnen Lager vom 13. bis 18. April ist abgesagt.
Heute geht es um die Gesundheit aller, und wir müssen alle an einem Strang ziehen.
Für weitere Informationen steht das Sekretariat FTV gerne zur Verfügung.
Update vom 13. März 2020
Eine Mitteilung über die Aktivitäten und Empfehlungen des FTV wird morgen veröffentlicht.
Bitte wartet auf diese Mitteilung, bevor ihr Informationen anfordert !
Update vom 11. März 2020: Regionale Meisterschaften Nord und Süd abgesagt
In dieser Zeit der Unsicherheit bezüglich des Coronavirus und nach einem letzten Kontakt mit dem Oberamt am 10.03.2020 haben der FTV und die Organisationskomitees beschlossen, die Regionalmeisterschaften Nord und Süd vom 21. März 2020 abzusagen.
Wir möchten den beiden Organisationskomitees, der Turnverein Ependes und der Turnverein Châtonnaye, für ihren Einsatz bei der Organisation dieser Wettkämpfe danken.
Wir bedanken uns bei allen Betroffenen und ganz besonders bei allen Turnerinnen, LeiterInnen, KampfrichterInnen sowie bei freiwilligen Helferinnen und Partnern für das Verständnis.
Wir verfolgen die Entwicklung der Situation genau und werden euch auf diesem Wege rechtzeitig informieren, wenn andere Veranstaltungen abgesagt werden sollten.
Info vom 4. März 2020
Am 28. Februar 2020 hat der Bundesrat aufgrund des Corona-Virus alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis mindestens 15. März 2020 in der ganzen Schweiz verboten. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen müssen die Veranstalter die Risiken mit der zuständigen kantonalen Behörde abwägen, um festzustellen, ob sie die Veranstaltung organisieren können.
Am 2. März 2020 veröffentlichte der STV, dass er im März bestimmte nationale Wettkämpfe absagt und dass es den kantonalen Verbänden obliegt, mit den zuständigen kantonalen Stellen abzuklären, ob und unter welchen Vorgaben ein Wettkampf durchgeführt werden kann oder nicht.
Unsere 3 Wettkämpfe sind für den 21. März bzw. 28. März geplant und werden von weniger als 1000 Personen besucht. Nach dem heutigen Kontakt mit dem Kanton werden die Wettkämpfe im derzeitigen Zustand durchgeführt, aber die Situation kann sich jederzeit ändern. Sollte es zu einer Absage kommen, werden die Informationen sofort auf der Website des FTV veröffentlicht.
Anbei finden Sie die Informationen des STV vom 2. März 2020, die auch auf der Website des FTV verfügbar sind: https://www.stv-fsg.ch/de/news-medien/detail/informationen-corona-virus.html .
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- Zuletzt aktualisiert: 17. Februar 2022